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Wasserabfluss aus dem Cockpit

Das Cockpit wird über zwei Abläufe im Fussboden entwässert. Diese bestehen aus Küchenabflussrohren.

Von beiden Seiten laufen diese Rohre dann zusammen in einen gemeinsames Rohr ganz unten im Rumpf.

Dieses ist mit einem roten Hahn versehen.

Der Hahn liegt unterhalb der Wasserlinie. Wenn man diesen öffnet und oben das Eintrittsrohr entfernt, läuft frisches Seewasser ins Boot und dasselbe geht unter.

Dennoch muss dieser Wasserhahn immer offen bleiben, damit Regenwasser und auch überkommende Wellen nach unten abfliessen können.

Warum braucht es denn überhaupt einen Hahn?

Fall einmal das letzte Eintrittsrohr lecken würde, benötigt es ein Absperrorgan, welches man in dem Fall schliessen kann.

Es gibt eine Vorschrift: Alle Öffnungen unterhalb der Wasserlinie müssen mit einem Absperrhahn absperrbar sein.

ISAF OFFSHORE SPECIAL REGULATIONS

www.sailing.org/specialregs

Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten über Sportboote
vom 16. Juni 1994
RICHTLINIE 2013/53/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 20. November 2013
über Sportboote und Wassermotorräder
und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG
http://www.kreuzer-abteilung.org/Public_PDF/mo3.html
http://www.bootsport.info/files/16061994.pdf
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0053&from=DE
3.10 Seeventile oder Ventile

Öffnungen im Rumpf unterhalb der Wasserlinie müssen dauerhaft
mit eingebauten Seeventilen oder Ventilen versehen sein.
Hierzu zählen nicht Speigatte, die feste Bestandteile des Decks sind,
Öffnungen von Geschwindigkeitsmessern, Echolot oder ähnlichem. Eine Verschlussmöglichkeit dieser Öffnungen muss allerdings vorhanden sein.

3.4. Öffnungen im Bootskörper, im Deck und in den Aufbauten

...

Zum Ein- und Austritt von Wasser dienende Außenbord-Durchbrüche, die unterhalb
der Wasserlinie entsprechend der vom Hersteller empfohlenen Höchstlast gemäß
Nummer 3.6 liegen, sind mit leicht zugänglichen Verschlüssen zu versehen.
3.4. Öffnungen im Bootskörper, im Deck und in den Aufbauten

...

Zum Ein- und Austritt von Wasser dienende Außenbord-Durchbrüche, die unterhalb der Wasserlinie entsprechend
der vom Hersteller empfohlenen Höchstlast gemäß Nummer 3.6 liegen, sind mit leicht zugänglichen Verschlüssen
zu versehen.

 

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