Zum Inhalt springen

Notfalllampe

Das Boot muss mit einer Notfalllampe ausgerüstet sein.

Diese hat zwei Funkionen:

  • Suchscheinwerfer
  • Rundumlicht (falls das Rundumlicht auf dem Mast in der Nacht einmal nicht funktionieren sollte)

Die Notfalllampe ist Teil der vorgeschriebenen Notfallausrüstung.

Neben der fest installierten Beleuchtung am Boot ist es Vorschrift, dass man ein Notlicht mit Rundumlicht-Funktion mit an Bord hat.

Dieses ist auf der Backbordseite oberhalb des Tisches verstaut.

Schreibe einen Kommentar